muss einem blinden Versicherten einen
sogenannten Einkaufsfuchs finanzieren, ein
Produkterkennungsgerät mit transportablem
Scanner, der im Supermarkt die Strichcodes auf
den Verpackungen lesen kann. Das Gerät ist als
notwendiges Hilfsmittel anzusehen, von dem
Blinde in vielerlei Hinsicht profitieren. Die
Krankenkasse muss die Unabhängigkeit des
Blinden, sowie seine geistige Selbstständigkeit
fördern.